Auszug aus der Satzung
Mitgliedschaft:
Die Anmeldung geschieht durch schriftliche Mitteilung (Anmeldeformular) an den Vorstand. Durch den Eintritt in den Verein erkennt jedes Mitglied die Satzung und Beschlüsse der Versammlung als für sich bindend an. Die Aufnahme in die Jugendabteilung erfolgt nur nach Unterzeichnung der Aufnahmeformulare durch einen gesetzlichen Vertreter des oder der Jungendlichen.
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zum 31. Dezember eines Jahres.
Beiträge:
Die Hauptversammlung setzt das Eintrittsgeld und Beiträge fest, die eine Bringschuld und im Voraus zu zahlen sind. Mitglieder, die mit Beitragszahlungen über 6 Monate im Rückstand sind, müssen schriftlich gemahnt werden. Mahnkosten, Einzugsgebühren und besondere Vorladungen gehen zu Lasten des betreffenden Mitgliedes.
Vereinsanschrift:
Nicole Höfel, Rhynerner Str. 5, 59199 Bönen
Beiträge können während der Schwimmstunden von 17 bis 18 Uhr oder durch SEPA-Lastschrift gezahlt werden.
Der Vorstand